1. Der auf einen Vertrag gestützten Leistungsklage kann ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen wesentlicher Änderung der Vertragsgrundlagen (§ 60 Abs. 1 VwVfG) als rechtsvernichtende Einrede entgegengesetzt werden (wie Urteil vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1).
2. Das Fehlen einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung kostendeckender Fleischbeschaugebühren (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39) konnte vom Landesgesetzgeber rückwirkend durch den Erlass entsprechender Normen behoben werden.