JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > rückwirkende Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für -
| Rechtsgebiete: | BVFG (F. 1993), BVFG (F. 2001) |
| Schlagworte: | Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für -, -, rückwirkende Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für -, Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Spätaussiedlerbescheinigung, Verhältnis des Verfahrens auf Erteilung einer - zum Aufnahmeverfahren, Sprache, deutsche - als bestätigendes Merkmal für deutsche Volkszugehörigkeit. |
| Stichwort: | rückwirkende Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für - |
| Leitsatz: | 1. Die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG (F. 2001) beanspruchen Geltung auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind. Auch bei diesem Personenkreis ist die von § 100 a BVFG (F. 2001) angeordnete Rückwirkung unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse verfassungsrechtlich unbedenklich (wie BVerwG vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen). 2. Wegen der rechtlichen Abhängigkeit der Rechte des Ehegatten vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson wirkt die Neufassung des § 6 Abs. 2 BVFG auch auf die Bescheidung von Anträgen nach § 15 Abs. 2 BVFG, ohne dass dies in § 100 a BVFG ausdrücklich gesagt werden musste. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 28.01 | |
| Rechtsgebiete: | BVFG (F. 1993), BVFG (F. 2001) |
| Schlagworte: | Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für -, -, rückwirkende Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für -, Sprache, deutsche - als bestätigendes Merkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, Vermittlung, familiäre - der deutschen Sprache. |
| Stichwort: | rückwirkende Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für - |
| Leitsatz: | Die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG (F. 2001) beanspruchen Geltung auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind. Auch bei diesem Personenkreis ist die von § 100 a BVFG (F. 2001) angeordnete Rückwirkung unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse verfassungsrechtlich unbedenklich. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.01 | |
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