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rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 13 R 44/07 R vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB IX, SGB I, SGB X, RRErwerbG
Schlagworte:Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - Antrag auf Leistung vorzeitiger Altersrente - Günstigkeitsprinzip - Rentenabschlag
Stichwort:rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Leitsatz:1. Der Antrag eines Versicherten auf Leistung vorzeitiger Altersrente ist grundsätzlich auf die ihm günstigste Altersrentenart gerichtet (Günstigkeitsprinzip). Die vorgeschriebene Benutzung eines vom Rentenversicherungsträgers zur Verfügung gestellten Vordrucks mit dem Ankreuzen einer bestimmten Rentenart legt den Versicherten nicht auf eine Rentenart fest.

2. Wird rückwirkend die Schwerbehinderteneigenschaft des Versicherten festgestellt, steht die Tatsache der Schwerbehinderung - für den Rentenversicherungsträger bindend - zu diesem früheren Zeitpunkt fest.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 44/07 R




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