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Rückwirkende Festsetzung von Zahlungen bei Beschwerde der Staatskasse

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 20 WF 72/06 vom 07.07.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Rückwirkende Festsetzung von Zahlungen bei Beschwerde der Staatskasse
Stichwort:Rückwirkende Festsetzung von Zahlungen bei Beschwerde der Staatskasse
Leitsatz:Legt die Staatskasse erfolgreich Beschwerde gegen die raten- und beitragsfreie Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein, so ist eine Ratenzahlungsanordnung mit Rückwirkung zulässig, wegen Vertrauensschutzes in die angegriffene Entscheidung jedoch auf die Zeit ab der Kenntniserlangung der Partei von der Beschwerdeeinlegung der Staatskasse beschränkt.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 20 WF 72/06




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