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rückwirkende Erhöhung festgesetzter Unterhaltsbeträge

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 2 UF 136/00 vom 15.02.2002

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Elternunterhalt - Anspruchsübergang gem. § 91 Abs.1 S.1 BSHG - rückwirkende Erhöhung festgesetzter Unterhaltsbeträge
Stichwort:rückwirkende Erhöhung festgesetzter Unterhaltsbeträge
Leitsatz:Hat der Sozialhilfeträger den zu zahlenden Unterhaltsbetrag gegenüber dem Unterhaltsschuldner festgesetzt bzw. auf dessen danach erfolgter Intervention eine Überzahlung festgestellt und eine Verrechnung vorgenommen, so ist ihm gegenüber ein Vertrauenstatbestand geschaffen, der einer nachträglichen Erhöhung des festgesetzten Unterhaltsbetrages entgegensteht.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 2 UF 136/00




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