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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 TG 951/03 vom 13.06.2003

Rechtsgebiete:VAG
Schlagworte:Aufsichtsbehörde, Erstversicherungsunternehmen, Erwerb, Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsaufsicht, bedeutende Beteiligung
Stichwort:Rückversicherungsunternehmen
Leitsatz:Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 21. Juni 2002 gibt der Behörde im Rahmen der Aufsicht über die Beteiligung an Versicherungsunternehmen gegenüber Erst- und Rückversicherungsunternehmen nicht dieselben Eingriffsmöglichkeiten; eine Gleichbehandlung von Erst- und Rückversicherern bei der Versicherungsaufsicht lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen.

Für die Untersagung des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung an einem Rückversicherungsunternehmen bietet § 104 VAG weder in direkter Anwendung noch über den Verweis in § 1a VAG eine Rechtsgrundlage.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TG 951/03




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