Die für die Rechtsmittelbefugnis des Beigeladenen erforderliche Beschwer ist zu verneinen, wenn er im vorinstanzlichen Verfahren zu Unrecht beigeladen wurde.
Ein Anwartschaftsrecht an einem Grundstück ist ein restitutionsfähiger Vermögenswert (wie Urteil vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 26.99).
Das von einer Maßnahme im Sinne des § 1 VermG betroffene Anwartschaftsrecht ist als Vollrecht zurückzuübertragen, wenn das Grundstückseigentum keiner Schädigungsmaßnahme unterlag.
Urteil des 7. Senats vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 10.00 -
I. VG Greifswald vom 08.12.99 - Az.: VG 5 A 1146/96 -