JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rückübertragung
| Rechtsgebiete: | GG, LV, GemO, BGB, EGBGB, AufgÜVO |
| Schlagworte: | Folgenbeseitigungsanspruch, öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch, Erstattungsanspruch, öffentlichrechtlicher, Verjährung, Verwirkung, Rückübertragung, Rückübertragungsanspruch, Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Selbstverwaltungsangelegenheit, Sportanlage, Spielanlage, Freizeitanlage, subjektiv öffentliches Recht, Recht, subjektiv öffentliches, Campingplatz, Freibad, Schwimmbad, Sportplatz, örtliche Angelegenheiten, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, überörtliche Angelegenheiten, Angelegenheiten, örtlich, Angelegenheiten, überörtlich |
| Stichwort: | Rückübertragung |
| Leitsatz: | § 67 Abs. 5 GemO begründet für die nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemO auf die Verbandsgemeinde übergegangenen Selbstverwaltungsaufgaben weder ein subjektiv-öffentliches Recht der Ortsgemeinde auf eine Rückübertragung noch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10846/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, VermG |
| Schlagworte: | Restitution, öffentliche, Rückübertragung, Rückübertragungsanspruch, Restitutionsanspruch, Identität, Rechtsnachfolge, Funktionsnachfolge, Belegenheitsprinzip, Stadtgüter Berlin |
| Stichwort: | Rückübertragung |
| Leitsatz: | Auf Rückübertragungsansprüche des Landes Berlin findet ungeachtet des Umstandes, dass nur der östliche Teil des Landes zum Beitrittsgebiet gehört, das Vermögenszuordnungsgesetz Anwendung. Das Land Berlin ist mit der durch das Preußische Gesetz vom 27. April 1920 gebildeten Stadtgemeinde als Körperschaft rechtlich identisch. Für die Restitutionsberechtigung des Landes bedarf es daher regelmäßig keines Rückgriffs auf die Rechtsnachfolgeregelung des § 11 Abs. 3 VZOG. Das Land Berlin kann als früherer Eigentümer die Rückübertragung auch solcher in Volkseigentum überführter Grundstücke beanspruchen, die stets außerhalb seines Hoheitsgebietes gelegen haben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 46.06 | |
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, VermG |
| Schlagworte: | Restitution, öffentliche, Rückübertragung, Rückübertragungsanspruch, Restitutionsanspruch, Identität, Rechtsnachfolge, Funktionsnachfolge, Belegenheitsprinzip, Stadtgüter Berlin |
| Stichwort: | Rückübertragung |
| Leitsatz: | Auf Rückübertragungsansprüche des Landes Berlin findet ungeachtet des Umstandes, dass nur der östliche Teil des Landes zum Beitrittsgebiet gehört, das Vermögenszuordnungsgesetz Anwendung. Das Land Berlin ist mit der durch das Preußische Gesetz vom 27. April 1920 gebildeten Stadtgemeinde als Körperschaft rechtlich identisch. Für die Restitutionsberechtigung des Landes bedarf es daher regelmäßig keines Rückgriffs auf die Rechtsnachfolgeregelung des § 11 Abs. 3 VZOG. Das Land Berlin kann als früherer Eigentümer die Rückübertragung auch solcher in Volkseigentum überführter Grundstücke beanspruchen, die stets außerhalb seines Hoheitsgebietes gelegen haben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 44.06 | |
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, VermG |
| Schlagworte: | Vermögenszuordnung, öffentliche Restitution, Rückübertragung, Vermögenszuordnung, Unternehmensrestitution, Unternehmensresterestitution, Zuordnung von Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Gläubiger, quotale Zurechnung |
| Stichwort: | Rückübertragung |
| Leitsatz: | § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG ist im Bereich der Vermögenszuordnung im Regelfall in der Weise Rechnung zu tragen, dass die Zuordnungsbehörde dem Rückgabeberechtigten gleichzeitig mit dem restituierten Vermögensgegenstand auch die zugehörigen Verbindlichkeiten zuordnet. § 6 Abs. 6a Satz 2 Teilsatz 5 VermG ist im Vermögenszuordnungsrecht nicht anwendbar. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 19.06 | |
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