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Rückübernahmeabkommen mit Vietnam

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 2171/00 vom 07.11.2001

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Vertretenmüssen der Ausreise- oder Abschiebungshindernisse, Rückübernahmeabkommen mit Vietnam
Stichwort:Rückübernahmeabkommen mit Vietnam
Leitsatz:Ein Ausländer hat ein objektiv pflichtwidriges Verhalten nur dann im Sinne von § 30 Abs. 3 AuslG zu vertreten, wenn es für ein Ausreise- oder Abschiebungshindernis (hier: Passlosigkeit) ursächlich geworden ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2171/00




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