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Rücktrittsklausel

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OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 37/06 vom 20.06.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vertragsauslegung, Maklerrecht, Rücktrittsklausel
Stichwort:Rücktrittsklausel
Leitsatz:Enthält der Hauptvertrag eine Rücktrittsklausel für den Fall des Nichtvorliegens einer erforderlichen behördlichen Genehmigung bis zu einem bestimmten Termin, so handelt es sich auch dann um eine Regelung im Sinne einer aufschiebenden Bedingung im Sinne des § 852 I 2 BGB, wenn ggf. das Verhalten einer Vertragspartei für das Fehlen der Genehmigung mitursächlich ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 37/06




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