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Rückständige Wohngeldvorschüsse als einfache Konkursforderungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Urteil, 3 U 89/02 vom 18.09.2002

Rechtsgebiete:WEG, KO
Schlagworte:Rückständige Wohngeldvorschüsse als einfache Konkursforderungen
Stichwort:Rückständige Wohngeldvorschüsse als einfache Konkursforderungen
Leitsatz:Vor dem Konkurs eines Wohnungseigentümers begründete und fällig gewordene Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen bleiben Konkursforderungen auch dann, wenn über die Jahresabrechnung erst nach Konkurseröffnung entschieden wird.

Die Bestellung eines Sequesters ändert daran nichts: Auf den Zeitraum der Sequestration entfallende Vorschussansprüche sind deshalb nur einfache Konkursforderungen, nicht aber Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 59 KO.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 3 U 89/02




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