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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 953/06 vom 23.01.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:verschleiertes Arbeitseinkommen, rückständige Ansprüche, Unterhaltspflicht
Stichwort:rückständige Ansprüche
Leitsatz:1. Vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss werden keine rückständigen Ansprüche auf verschleiertes Arbeitseinkommen erfasst.

2. Wird nach § 850 h Abs. 2 ZPO ein Anspruch auf angemessene Vergütung fingiert, dann muß auch für die Erfüllung einer Unterhaltspflicht eine fiktive Betrachtung angestellt werden.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 953/06




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