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Rücksichtnahme auf geringfügige Nachteile nicht geboten

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 22 ZB 06.2199 vom 14.09.2006

Rechtsgebiete:WHG, BayWG
Schlagworte:Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis für eine Grundwasserentnahme, Anfechtung durch Eigentümer von Nachbargrundstücken, Anspruch auf rücksichtnehmende Beachtung und Würdigung der Belange des Grundstücksnachbarn, Schafhaltung auf Nachbargrundstücken, Rücksichtnahme auf geringfügige Nachteile nicht geboten
Stichwort:Rücksichtnahme auf geringfügige Nachteile nicht geboten
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 22 ZB 06.2199




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