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Rücksichtnahme

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11090/08.OVG vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, LBauO
Schlagworte:Nachbar, Nachbarklage, Baugenehmigung, Doppelhaus, grenzständig, Abstand, Abstandsfläche, Umgebung, einfügen, Rücksichtnahmegebot, Bauweise Grenzbebauung, Rücksichtnahme
Stichwort:Rücksichtnahme
Leitsatz:Zur rückwärtigen Erweiterung einer Doppelhaushälfte ohne Grenzabstand in einem Gebiet, das ausschließlich von Doppelhäusern geprägt ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11090/08.OVG



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 1 LA 39/08 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:BauGB, GmbHG, HGB, LVwG SH, VwGO
Schlagworte:Abstandsfläche, Außenbereich, Bekanntgabe, Biogasanlage, Brandschutz, Drittschutz, Explosionsgefahr, GmbH, GmbH & Co. KG, Handelsgesellschaft, Handelsregister, Kommanditgesellschaft, Komplementär, Nachbar, Nachbarschutz, Nichtigkeit, Rücksichtnahme, Verwaltungsakt, Vorgesellschaft
Stichwort:Rücksichtnahme
Leitsatz:1. Eine rechtlich geschützte Abwehrposition folgt nicht allein daraus, dass auf einem Außenbereichsgrundstück eine Genehmigung erteilt wird, die öffentliche Belange beeinträchtigt, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind.

2. Brandgefahren einer Biogasanlage sind nachbarrechtlich nur relevant, wenn die Gefahr besteht, dass Brände auf das Grundstück der Nachbarn übergreifen; entsprechend ist bei Explosionsgefahren auf die mögliche Reichweite solcher Ereignisse zu achten.

3. Die Nachbarn können zum Brandschutz in aller Regel nur die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften fordern. Der Explosionsgefahr bei Biogasanlagen wird durch die Beachtung der Sicherheitsregeln für landwirtschaftliche Biogasanlagen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (Stand 05.09.2002; dort insbes. Ziff. 9: Explosionsgefährdete Bereiche) hinreichend entsprochen.

4. Wäre eine Genehmigung nichtig, weil ihre Adressatin - eine Handelsgesellschaft - z. Z. ihrer Bekanntgabe rechtlich (noch) nicht existent war, könnten allein deshalb Rechte der klagenden Nachbarn nicht verletzt sein.

5. Ein Verwaltungsakt an eine noch nicht gegründete GmbH wäre nichtig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.05.1995, 7 B 223.94, Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 12; bei Juris Tz. 2).

6. Ist eine Kommanditgesellschaft (gesellschaftsvertraglich) gegründet worden, bevor deren Komplementär-GmbH rechtlich existent geworden ist, ist von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter den Kommanditisten auszugehen. Erfolgt später keine Eintragung der GmbH und der KG in das Handelsregister, bleibt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Kommanditisten aus einem an die KG in Gründung ergangenen Bescheid berechtigt und verpflichtet. Werden die GmbH und die GmbH & Co. KG, die schon den Genehmigungsantrag firmiert hatte, später in das Handelsregister eingetragen, so wird die Kommanditgesellschaft ohne weiteres Berechtigte und Verpflichtete des Genehmigungsbescheides bzw. der dazu erteilten Nebenbestimmungen.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 39/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 2835/06 vom 03.04.2007

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Abstimmungsgebot, Interkommunal, Planungshoheit, Nachbargemeinde, Abwehrrecht, Einzelvorhaben, Rücksichtnahme, Einzelhandelskonzept
Stichwort:Rücksichtnahme
Leitsatz:Eine Nachbargemeinde kann Rechtsschutz gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens begehren, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots (§ 2 Abs. 2 BauGB) beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf eine konkrete und schutzwürdige städtebauliche Konzeption ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 und Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 2835/06

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 1561/06 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigung, verhaltensbedingte Gründe, Krankenhaus, Oberarzt, Treuepflicht, Interessenwahrungspflicht, Rücksichtnahme, Rufschädigung
Stichwort:Rücksichtnahme
Leitsatz:1. Zur Reichweite der arbeitsvertraglichen Verpflichtung zur Interessenwahrung und Rücksichtnahme, wenn der Oberarzt einer psychiatrischen Klinik einen vormals stationär aufgenommenen und aufgrund eines von der Klink erstellten Fachgutachtens gerichtlich der Betreuung nach § 1896 BGB unterstellten Patienten ambulant weiterbehandelt und sich im Zuge eines Gesprächs mit dem zuständigen Richter über die weitere Erforderlichkeit der Betreuung abwertend über das von Kollegen erstellte Gutachten äußert.

2. Zur Reichweite derselben Vertragspflicht, wenn der Oberarzt ein von einem Kollegen erstelltes Gutachten, welches die Anordnung einer Betreuung befürwortet, ungelesen mitunterzeichnet hat, und, weil er den Standpunkt des Gutachtens nicht teilt, anschließend bei Gericht vorstellig wird mit der Erklärung, er sei bei der Unterzeichnung "ein bisschen gelinkt worden".
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1561/06


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