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Rückschluss eines Arbeitnehmers aufgrund seiner Kenntnis von ausstehenden Lohnzahlungen seines Arbeitgebers an ihn und weitere Arbeitnehmer als Rückschluss auf eine Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Urteil, IX ZR 62/08 vom 19.02.2009

a) Weiß ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber in der Krise noch Zahlungen auf rückständige Lohnforderungen erbringt, dass der Arbeitgeber außerdem noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldig ist, rechtfertigt allein diese Kenntnis nicht den Schluss auf die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung des Arbeitgebers.

b) Ist der Gläubiger ein Arbeitnehmer des Schuldners ohne Einblick in die Liquiditäts- oder Zahlungslage des Unternehmens, trifft ihn in der ihm bekannten Krise insoweit keine Erkundigungspflicht.

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