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Rückrufrecht des Arbeitgebers

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 405/99 vom 20.06.2000

Rechtsgebiete:BUrlG, BGB, ZPO
Schlagworte:Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers
Stichwort:Rückrufrecht des Arbeitgebers
Leitsatz:Leitsätze:

Das Urlaubsentgelt als Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs des Arbeitnehmers gezahlt wird, ist ebenso wie dieses und im gleichen Umfang pfändbar (Fortführung BAG 11. Januar 1990 - 8 AZR 440/88 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 11 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 57).

Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).

Aktenzeichen: 9 AZR 405/99
Bundesarbeitsgericht 9. Senat
Urteil vom 20. Juni 2000
- 9 AZR 405/99 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 25. September 1998
Münster
- 4 Ca 1189/98 -

II. Landesarbeitsgericht
Urteil vom 10. Mai 1999
Hamm
- 19 Sa 2337/98 -
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 405/99




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