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Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 1/05 vom 28.02.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG
Stichwort:Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG
Leitsatz:Die Aufrechterhaltung des Ersuchens um Zustimmung zur Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG steht zur Disposition des Arbeitgebers. Zieht der Arbeitgeber sein Ersuchen gegenüber dem Betriebsrat zurück, hat sich ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren auch dann erledigt, wenn der Betriebsrat zu diesem Zeitpunkt bereits einem weiteren Ersuchen um Zustimmung zur Einstellung desselben Bewerbers widersprochen hatte.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 1/05




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