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Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes bei Rechtswidrigkeit der Leistungsbewilligung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 3 P 8/04 R vom 07.07.2005

Rechtsgebiete:SGB X, SGB XI
Schlagworte:Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes bei Rechtswidrigkeit der Leistungsbewilligung
Stichwort:Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes bei Rechtswidrigkeit der Leistungsbewilligung
Leitsatz:Zur Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsakts wegen Verringerung des Pflegebedarfs, wenn nicht auszuschließen ist, dass schon zum Zeitpunkt der Leistungsbewilligung die zeitlichen Voraussetzungen der betroffenen Pflegestufe nicht vorgelegen haben.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 P 8/04 R




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