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Rücknahme einer Kündigung

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LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 786/08 vom 06.11.2008

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Rücknahme einer Kündigung, Interessenabwägung, Zumutbarkeit, Hausverbot, Beweislast, Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Stichwort:Rücknahme einer Kündigung
Leitsatz:1.) Nimmt ein Arbeitgeber nach anwaltlicher Beratung eine streitige Kündigung aus freien Stücken zurück, bietet dem Arbeitnehmer an, das Arbeitsverhältnis "als ungekündigt und ununterbrochen" fortzusetzen und fordert ihn zugleich auf, die Arbeit am nächsten Arbeitstag wieder aufzunehmen, dokumentiert er damit in aller Deutlichkeit, dass er auch in Kenntnis seiner früher vorgebrachten Kündigungsgründe die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für zumutbar hält.

2.) Zu den Voraussetzungen eines arbeitnehmerseitigen Auflösungsantrags.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 786/08




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