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Rücknahme Einbürgerung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 2215/07 vom 10.10.2007

Rechtsgebiete:LVwVfG, AuslG, StAG
Schlagworte:Rücknahme Einbürgerung
Stichwort:Rücknahme Einbürgerung
Leitsatz:Das Verschweigen einer Inhaftierung bzw. eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vor bzw. bei Aushändigung der Einbürgerungsurkunde rechtfertigt auch unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl 2006, 910) die Rücknahme der Einbürgerung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 2215/07



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 2794/06 vom 17.09.2007

Rechtsgebiete:LVwVfG
Schlagworte:Rücknahme Einbürgerung
Stichwort:Rücknahme Einbürgerung
Leitsatz:Voraussetzung für die Rücknahme der Einbürgerung auf der Grundlage des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts ist regelmäßig, dass der Betroffene die Einbürgerung durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Art erwirkt hat. Objektiv falsche Angaben i.S.v. § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LVwVfG genügen allein nicht, um eine Rücknahmemöglichkeit nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht zu eröffnen (im Anschluss an und Fortentwicklung von BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - DVBl. 2006, 910).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2794/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 2885/06 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:StAG, LVwVfG
Schlagworte:Rücknahme Einbürgerung, Unverzüglichkeit
Stichwort:Rücknahme Einbürgerung
Leitsatz:1. Die Bestimmung des § 48 LVwVfG ist auf die Rücknahme von Einbürgerungen nur unter den Einschränkungen anwendbar, die sich aus dem Entziehungsverbot des Art. 16 Abs. 1 GG ergeben (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910).

2. Auch eine durch Täuschung erwirkte Einbürgerung kann nach § 48 LVwVfG nur dann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahme zeitnah zur Einbürgerung erfolgt (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910).

3. Der Begriff "zeitnah" bezieht sich auf den von der Einbürgerung bis zu ihrer Rücknahme verstrichenen Zeitraum, nicht auf eine Entschließungsfrist der Behörde ab Kenntniserlangung der rücknahmebegründenden Umstände.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2885/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 2039/01 vom 29.11.2002

Rechtsgebiete:GG, RuStAG, StAG, LvwVfG
Schlagworte:Einbürgerung von Ehegatten, Rücknahme Einbürgerung, Scheinehe, eheliche Lebensgemeinschaft
Stichwort:Rücknahme Einbürgerung
Leitsatz:1. Eine Einbürgerung, die im Sinne von § 48 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 1 und 2 LVwVfG vorwerfbar erlangt worden ist, kann nach § 48 LVwVfG zurückgenommen werden (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 9.5.1990 - 13 S 2666/89 - und an das Senatsurteil vom 23.9.2002 - 13 S 1984/01 -).

2. Das Vorliegen einer Scheinehe oder die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft lässt zwar nicht bereits den Tatbestand des § 9 StAG entfallen, rechtfertigt aber die Annahme eines atypischen Falles, der der Staatsangehörigkeitsbehörde die Möglichkeit eröffnet, die Einbürgerung ausnahmsweise nach Ermessen zu verweigern.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 2039/01


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