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Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 101/97 vom 11.03.1998

Rechtsgebiete:BAT i.d.F.d. 67. AndTV zum BAT v. 4.11.1992, SGB X, SGG
Schlagworte:Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung
Stichwort:Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung
Leitsatz:Leitsatz:

Das Arbeitsverhältnis eines Angestellten endet nicht nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 BAT mit Ablauf des Monats, in dem ihm ein Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Feststellung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zugestellt wird, wenn der Angestellte den Rentenantrag bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des § 84 SGG zurücknimmt.

Aktenzeichen: 7 AZR 101/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 11. März 1998
- 7 AZR 101/97 -

I. Arbeitsgericht
Hildesheim
Urteil vom 14. Mai 1996
- 2 Ca 674/95 -

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
Urteil vom 10. Oktober 1996
- 14 (11) Sa 1025/96 -
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 101/97




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