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Rücknahme des Gebührenbescheides

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 32.06 vom 17.01.2007

Rechtsgebiete:VwKostG, VwVfG, Lizenzierungsrichtlinie 97/13/EG
Schlagworte:Telekommunikation, Lizenzgebühren, Bestandskraft des Gebührenbescheides, Rücknahme des Gebührenbescheides, Rücknahme bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit, Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Gebührenbescheides, gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Rücknahme eines gemeinschaftsrechtswidrigen Bescheides
Stichwort:Rücknahme des Gebührenbescheides
Leitsatz:Nach § 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG kann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen rechtswidrigen Verwaltungsakts bestehen, wenn zum Zeitpunkt seines Ergehens an dem Verstoß gegen formelles oder materielles Recht vernünftigerweise kein Zweifel bestand und sich deshalb die Rechtswidrigkeit aufdrängte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 32.06



BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 C 23.03 vom 07.07.2004

Rechtsgebiete:TKG
Schlagworte:Telekommunikation, Lizenzgebühren, Bestandskraft eines Gebührenbescheides, Gebührenerstattung, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Rücknahme des Gebührenbescheides, Gebührenerstattung aus Billigkeitsgründen, gemeinschaftsrechtliches Verbot der Vorauserhebung von Kosten des Verwaltungsaufwandes, gemeinschaftsrechtswidriger Gebührenbescheid, gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Aufhebung eines Gebührenbescheides
Stichwort:Rücknahme des Gebührenbescheides
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 C 23.03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 C 24.03 vom 07.07.2004

Rechtsgebiete:TKG, TKG 2004, VwKostG, VwVfG, Lizenzierungsrichtlinie 97/13/EG
Schlagworte:Telekommunikation, Lizenzgebühren, Bestandskraft eines Gebührenbescheides, Gebührenerstattung, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Rücknahme des Gebührenbescheides, Gebührenerstattung aus Billigkeitsgründen, gemeinschaftsrechtliches Verbot der Vorauserhebung von Kosten des Verwaltungsaufwandes, gemeinschaftsrechtswidriger Gebührenbescheid, gemeinschaftsrechtlicher Anspruch auf Aufhebung eines Gebührenbescheides
Stichwort:Rücknahme des Gebührenbescheides
Leitsatz:Es wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgenden Fragen eingeholt:

1. Ist Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste (Lizenzierungsrichtlinie) dahin zu verstehen, dass er der Erhebung einer Lizenzgebühr entgegensteht, bei deren Berechnung von einer Vorauserhebung der Kosten des allgemeinen Verwaltungsaufwands einer nationalen Regulierungsbehörde für einen Zeitraum von 30 Jahren ausgegangen worden ist?

Bei Bejahung von Frage 1:

2. Sind Art. 10 EG und Art. 11 der Lizenzierungsrichtlinie dahin zu verstehen, dass sie es gebieten, einen Gebührenbescheid, mit dem Gebühren im Sinne der Frage 1 festgesetzt worden sind und der nicht angefochten worden ist, obwohl das nationale Recht das ermöglichte, aufzuheben, wenn das nationale Recht dies zulässt, aber nicht fordert?
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 C 24.03


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