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Rücknahme der Ernennung wegen Tätigkeit für das MfS

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 26.98 vom 27.04.1999

Rechtsgebiete:GG, EV Anlage I, BRRG, SächsBG, SächsVerf
Schlagworte:Beamter auf Probe, Rücknahme der Ernennung wegen Tätigkeit für das MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Rücknahme der Ernennung zum Beamten wegen Tätigkeit für das -, Ernennung, Rücknahme wegen Tätigkeit für das MfS, Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen Tätigkeit für das MfS.
Stichwort:Rücknahme der Ernennung wegen Tätigkeit für das MfS
Leitsatz:Leitsätze:

§ 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. ist mit den rahmenrechtlichen Bestimmungen des Bundes unvereinbar.

Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG stimmen inhaltlich mit denen der EV Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 überein.

Es unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit unzumutbar ist (wie BVerwG; Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - <zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt>).

Urteil des 2. Senats vom 27. April 1998 - BVerwG 2 C 26.98 -

I. VG Dresden vom 19.05.1995 - Az.: VG 2 K 2669/94 -
II. OVG Bautzen vom 15.01.1998 - Az.: OVG 2 S 591/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 26.98




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