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Rücknahme der Ernennung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 11.06 vom 30.11.2006

Rechtsgebiete:LBG Bbg, VwVfG Bbg
Schlagworte:Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung, Prüfungsunfähigkeit, Verschweigen, amtsärztliche Untersuchung, Beweisaufnahme (Vernehmung des Amtsarztes als Zeugen), Bekanntgabe, Kreistag, Kreistagsvorsitzender, Landrat, zuständige Behörde
Stichwort:Rücknahme der Ernennung
Leitsatz:1. Zur arglistigen Täuschung eines Beamtenbewerbers (hier: Verschweigen einer psychischen Vorerkrankung bei der ärztlichen Einstellungsuntersuchung).

2. Zur Bekanntgabe eines Kreistagsbeschlusses (hier: durch den Vorsitzenden des Kreistages).
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 11.06



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 B 380/02 vom 14.04.2003

Rechtsgebiete:SächsBG
Schlagworte:Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch
Stichwort:Rücknahme der Ernennung
Leitsatz:1. Zur Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe wegen einer Tätigkeit für das MfS.

2. Die Verwaltungsgerichte haben die Rechtmäßigkeit eines Rücknahmebescheides auch dann am Maßstab des § 15 Abs. 1 Nr. 1 SächsBG zu prüfen, wenn sich die Behörde zur Begründung des Bescheides ausschließlich auf § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG i.d.F. vom 17.12.1992 (SächsGVBl. S. 615) gestützt hat.

3. Die Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe ist rechtsmissbräuchlich und deshalb rechtswidrig, wenn sich schon aus den Angaben des Bediensteten vor seiner Ernennung ein außerordentlicher Kündigungsgrund gemäß der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 des Einigungsvertrages ergibt, der Dienstherr den Bediensteten dennoch zum Beamten auf Probe ernennt und die persönliche Belastung des Betroffenen durch neu bekannt gewordene Umstände nicht in einem anderen Licht erscheint.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 B 380/02

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 11.99 vom 21.10.1999

Rechtsgebiete:BBesG, BeamtVG, LBG NW, VwVfG NW
Schlagworte:Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung, -, Rechtsgrundlage für - bei Nichtigkeit der Berufung in das Beamtenverhältnis, Billigkeitsentscheidung, Rücknahme der Ernennung, Belassung der gezahlten Bezüge, -, Ermessen bei Entscheidung über Belassung der gezahlten Bezüge, tatsächliche Dienstleistung, Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge, -, Entscheidung über Belassung zuviel gezahlter Bezüge, -, Beschränkung auf Modalitäten der Rückzahlung.
Stichwort:Rücknahme der Ernennung
Leitsatz:Leitsätze:

Die Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge richtet sich auch dann nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 52 Abs. 2 BeamtVG, wenn die Ernennung zurückgenommen worden ist.

Für die bei Rücknahme einer Ernennung zu treffende Ermessensentscheidung, ob die rechtsgrundlos gezahlten Bezüge belassen werden, stellt es ein sachgerechtes Kriterium dar, daß tatsächlich Dienst geleistet worden ist.

Urteil des 2. Senats vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 11.99 -

I. VG Düsseldorf vom 29.11.1995 - Az.: VG 10 K 5813/94 -
II. OVG Münster vom 22.01.1998 - Az.: OVG 6 A 667/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 11.99


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