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Rücknahme der Berufung nach Verzicht auf mündliche Verhandlung

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 15 BV 03.2892 vom 18.12.2006

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Anschlussberufung, Rücknahme der Berufung nach Verzicht auf mündliche Verhandlung, Einwilligung des Berufungsbeklagten, Verwirkung des Rechts zur Anschlussberufung
Stichwort:Rücknahme der Berufung nach Verzicht auf mündliche Verhandlung
Leitsatz:Die Rücknahme der Berufung ist auch nach einem Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten möglich, wenn infolge einer nach dem Verzicht eingelegten Anschlussberufung mündlich verhandelt wird und die Rücknahme in dieser mündlichen Verhandlung vor der Antragstellung erklärt wird.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 15 BV 03.2892




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