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Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002 ist kein kindergeldschädlicher Bezug

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 8/06 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:EStG 2002
Schlagworte:Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002 ist kein kindergeldschädlicher Bezug - Abgrenzung zwischen Rücklage und Sonderabschreibung
Stichwort:Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002 ist kein kindergeldschädlicher Bezug
Leitsatz:Bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes ist eine vom Kind gebildete Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 2002, die es gemäß § 7g Abs. 6 EStG 2002 bei seinen gewerblichen Einkünften als Betriebsausgaben abgezogen hat, nicht entsprechend § 32 Abs. 4 Satz 4 EStG 2002 als Bezug anzusetzen.
Volltext: BFH - Urteil, III R 8/06




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