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Rückkehrmöglichkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 22.04 vom 12.07.2005

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, AuslG
Schlagworte:Abschiebungsverbot, Abschiebungsandrohung, Abschiebezielstaat, asylrechtlicher Abschiebungsschutz, ausländerrechtlicher Abschiebungsschutz, Flüchtlingsanerkennung, Staatenloser, Syrien, Rechtsschutzinteresse, Rückkehrmöglichkeit, Schutzlosigkeit, anderweitige Sicherheit in Drittstaat, politische Verfolgung, Verfolgerstaat, Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit
Stichwort:Rückkehrmöglichkeit
Leitsatz:Der asylrechtliche Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG kann grundsätzlich nur zuerkannt werden, wenn die Staatsangehörigkeit des Betroffenen geklärt ist. Offen bleiben kann diese nur, wenn hinsichtlich sämtlicher als Staat der Staatsangehörigkeit in Betracht kommenden Staaten das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG entweder einheitlich bejaht oder verneint werden kann (Fortführung der Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 8. Februar 2005 - BVerwG 1 C 29.03 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 22.04



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 3.04 vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, AuslG (außer Kraft getreten)
Schlagworte:Abschiebungsverbot, Abschiebungsandrohung, Abschiebezielstaat, asylrechtlicher Abschiebungsschutz, ausländerrechtlicher Abschiebungsschutz, Flüchtlingsanerkennung, Armenier in Aserbaidschan, Rechtsschutzinteresse, Rückkehrmöglichkeit, Schutzlosigkeit, anderweitige Sicherheit in Drittstaat, politische Verfolgung, Verfolgerstaat, Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit
Stichwort:Rückkehrmöglichkeit
Leitsatz:Zum Rechtsschutzinteresse und zum Erfordernis der Feststellung der Staatsangehörigkeit bei einer Klage auf Gewährung von asylrechtlichem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Bestätigung der Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 8. Februar 2005 - BVerwG 1 C 29.03 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 3.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 29.03 vom 08.02.2005

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, AuslG, GFK, VwGO
Schlagworte:Abschiebungsverbot, Abschiebungsandrohung, Abschiebezielstaat, asylrechtlicher Abschiebungsschutz, ausländerrechtlicher Abschiebungsschutz, Flüchtlingsanerkennung, Jeziden in Syrien, jezidische Religionszugehörigkeit, regionale Gruppenverfolgung, Rechtsschutzinteresse, Rückkehrmöglichkeit, Schutzlosigkeit, anderweitige Sicherheit in Drittstaat, Subsidiarität des internationalen Schutzes, Überzeugungsgrundsatz, politische Verfolgung, Verfolgerstaat, Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit
Stichwort:Rückkehrmöglichkeit
Leitsatz:1. Ein Rechtsschutzinteresse für die Klage auf Gewährung von asylrechtlichem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG (früher § 51 Abs. 1 AuslG) wegen Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit besteht auch dann, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in dem ablehnenden Bescheid weder die Abschiebung in diesen Staat angedroht noch eine Feststellung über das Nichtbestehen von Abschiebungsverboten hinsichtlich dieses Staates getroffen hat.

2. Wer in einem anderen Staat bereits Schutz vor politischer Verfolgung im Staat seiner Staatsangehörigkeit gefunden hat und weiterhin erlangen kann, hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 29.03


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