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Rückkehrer

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 9 TaBV 109/08 vom 04.03.2009

Rechtsgebiete:ERTV, TV SR
Schlagworte:Eingruppierung - Rückkehrer - Gruppenstufenzuordnung
Stichwort:Rückkehrer
Leitsatz:1. Arbeitnehmer der Deutschen Telekom AG, die am 1. Juli 2001 für die Dauer einer Beschäftigung bei einem Tochterunternehmen beurlaubt waren, sind bei der Rückkehr zur Deutschen Telekom AG in die ab 1. Juli 2001 geltende neue Entgeltordnung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) einzugruppieren.

2. Bei der Gruppenstufenzuordnung sind die ab dem 1. Juli 2001 zurückgelegten Beschäftigungszeiten unter den in § 11 Abs. 4 oder 5 ERTV genannten Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 109/08



LAG-KOELN – Beschluss, 9 TaBV 110/08 vom 04.03.2009

Rechtsgebiete:ERTV, TV SR
Schlagworte:Eingruppierung - Rückkehrer - Gruppenstufenzuordnung
Stichwort:Rückkehrer
Leitsatz:1. Arbeitnehmer der Deutschen Telekom AG, die am 1. Juli 2001 für die Dauer einer Beschäftigung bei einem Tochterunternehmen beurlaubt waren, sind bei der Rückkehr zur Deutschen Telekom AG in die ab 1. Juli 2001 geltende neue Entgeltordnung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) einzugruppieren.

2. Bei der Gruppenstufenzuordnung sind die ab dem 1. Juli 2001 zurückgelegten Beschäftigungszeiten unter den in § 11 Abs. 4 oder 5 ERTV genannten Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 110/08

LAG-KOELN – Beschluss, 9 TaBV 80/08 vom 04.03.2009

Rechtsgebiete:ERTV, TV SR
Schlagworte:Eingruppierung - Rückkehrer - Gruppenstufenzuordnung
Stichwort:Rückkehrer
Leitsatz:1. Arbeitnehmer der Deutschen Telekom AG, die am 1. Juli 2001 für die Dauer einer Beschäftigung bei einem Tochterunternehmen beurlaubt waren, sind bei der Rückkehr zur Deutschen Telekom AG in die ab 1. Juli 2001 geltende neue Entgeltordnung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) einzugruppieren.

2. Bei der Gruppenstufenzuordnung sind die ab dem 1. Juli 2001 zurückgelegten Beschäftigungszeiten unter den in § 11 Abs. 4 oder 5 ERTV genannten Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 80/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, A 12 S 1505/04 vom 09.02.2006

Rechtsgebiete:GG, AufenthG
Schlagworte:Türkei, Kurden, Inländische Fluchtalternative, Rückkehrer
Stichwort:Rückkehrer
Leitsatz:1. Kurden steht derzeit und in absehbarer Zukunft eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung).

2. In die Türkei zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit sind hinreichend sicher davor, asylrelevanter Verfolgung ausgesetzt zu sein (Bestätigung und Fortschreibung der Senatsrechtsprechung).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 12 S 1505/04


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