JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rückkehrer
| Rechtsgebiete: | ERTV, TV SR |
| Schlagworte: | Eingruppierung - Rückkehrer - Gruppenstufenzuordnung |
| Stichwort: | Rückkehrer |
| Leitsatz: | 1. Arbeitnehmer der Deutschen Telekom AG, die am 1. Juli 2001 für die Dauer einer Beschäftigung bei einem Tochterunternehmen beurlaubt waren, sind bei der Rückkehr zur Deutschen Telekom AG in die ab 1. Juli 2001 geltende neue Entgeltordnung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) einzugruppieren. 2. Bei der Gruppenstufenzuordnung sind die ab dem 1. Juli 2001 zurückgelegten Beschäftigungszeiten unter den in § 11 Abs. 4 oder 5 ERTV genannten Voraussetzungen zu berücksichtigen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 109/08 | |
| Rechtsgebiete: | ERTV, TV SR |
| Schlagworte: | Eingruppierung - Rückkehrer - Gruppenstufenzuordnung |
| Stichwort: | Rückkehrer |
| Leitsatz: | 1. Arbeitnehmer der Deutschen Telekom AG, die am 1. Juli 2001 für die Dauer einer Beschäftigung bei einem Tochterunternehmen beurlaubt waren, sind bei der Rückkehr zur Deutschen Telekom AG in die ab 1. Juli 2001 geltende neue Entgeltordnung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) einzugruppieren. 2. Bei der Gruppenstufenzuordnung sind die ab dem 1. Juli 2001 zurückgelegten Beschäftigungszeiten unter den in § 11 Abs. 4 oder 5 ERTV genannten Voraussetzungen zu berücksichtigen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 110/08 | |
| Rechtsgebiete: | ERTV, TV SR |
| Schlagworte: | Eingruppierung - Rückkehrer - Gruppenstufenzuordnung |
| Stichwort: | Rückkehrer |
| Leitsatz: | 1. Arbeitnehmer der Deutschen Telekom AG, die am 1. Juli 2001 für die Dauer einer Beschäftigung bei einem Tochterunternehmen beurlaubt waren, sind bei der Rückkehr zur Deutschen Telekom AG in die ab 1. Juli 2001 geltende neue Entgeltordnung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) einzugruppieren. 2. Bei der Gruppenstufenzuordnung sind die ab dem 1. Juli 2001 zurückgelegten Beschäftigungszeiten unter den in § 11 Abs. 4 oder 5 ERTV genannten Voraussetzungen zu berücksichtigen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 80/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AufenthG |
| Schlagworte: | Türkei, Kurden, Inländische Fluchtalternative, Rückkehrer |
| Stichwort: | Rückkehrer |
| Leitsatz: | 1. Kurden steht derzeit und in absehbarer Zukunft eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung). 2. In die Türkei zurückkehrende Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit sind hinreichend sicher davor, asylrelevanter Verfolgung ausgesetzt zu sein (Bestätigung und Fortschreibung der Senatsrechtsprechung). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, A 12 S 1505/04 | |
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