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JuraForum.deUrteileSchlagwörterRRückkaufswert einer Kapitallebensversicherung 

Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung

Entscheidungen der Gerichte

LAG-HAMM – Beschluss, 18 Ta 129/05 vom 04.04.2005

Der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung zählt zum Vermögen nach § 115 Abs. 2 ZPO und ist einzusetzen, sofern er das sogenannte Schonvermögen im Sinne des § 88 BSHG übersteigt.

Falls die Kündigung der Kapitallebensversicherung dem Antragsteller unzumutbar erscheint, bleibt es ihm unbelassen, zur Aufbringung der Prozesskosten den einsatzpflichtigen Rückkaufswert durch Belastung bzw. Beleihung zu verwerten.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 04.3551 vom 18.01.2006


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