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Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Unfall mit Tierbeteiligung

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 7 U 61/00 vom 27.03.2003

Rechtsgebiete:BGB, VVG, StVG
Schlagworte:Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Unfall mit Tierbeteiligung
Stichwort:Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Unfall mit Tierbeteiligung
Leitsatz:Nach einem Unfall zwischen einem Kfz und einem ausgebrochenen Pferd scheitert der Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers, der Leistungen an einen Kfz-Insassen erbracht hat, bei dem allein aus § 833 BGB haftenden Tierhalter jedenfalls dann an der Vorschrift des § 840 III BGB, wenn den Fahrer/Halter des Kfz ein Unfallverschulden trifft.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 61/00




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