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Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Löschungsbewilligung für eine Auflassungsvormerkung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 36/07 vom 01.07.2008

Rechtsgebiete:GrEStG
Schlagworte:Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Löschungsbewilligung für eine Auflassungsvormerkung
Stichwort:Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Löschungsbewilligung für eine Auflassungsvormerkung
Leitsatz:Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages dann nicht mehr entgegen, wenn dem Veräußerer bereits eine Löschungsbewilligung erteilt ist und er von dieser frei und unbeeinflusst durch den Ersterwerber Gebrauch machen kann.
Volltext: BFH - Urteil, II R 36/07




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