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Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Löschungsbewilligung für eine Auflassungsvormerkung

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, II R 36/07 vom 01.07.2008

Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages dann nicht mehr entgegen, wenn dem Veräußerer bereits eine Löschungsbewilligung erteilt ist und er von dieser frei und unbeeinflusst durch den Ersterwerber Gebrauch machen kann.

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