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Rückforderungsprozess des Bürgen

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 122/05 vom 30.03.2006

Rechtsgebiete:BGB, VOB/B
Schlagworte:Bürgschaft auf erstes Anfordern, Prüffähigkeit der Schlussrechnung, Rückforderungsprozess des Bürgen
Stichwort:Rückforderungsprozess des Bürgen
Leitsatz:Nach Zahlung auf eine Bügschaft auf erstes Anfordern kann der Bürge im Rückforderungsprozess sich auf die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung über die durch die Bürgschaft gesicherte Werklohnforderung jedenfalls dann nicht berufen, wenn er selbst die Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung hätte veranlassen können.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 122/05




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