1. Dem Versicherer steht für erbrachte Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung ein vertraglicher Rückforderungsanspruch wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage zu, wenn die Parteien bei Vertragsschluss irrig davon ausgingen, der Versicherungsnehmer sei selbständig tätig und dies in die vereinbarten Tarife aufnahmen, dieser tatsächlich aber wegen der bloßen Begründung einer "Scheinselbständigkeit" sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer geblieben war.
2. Dieser vertragliche Anspruch verjährt in den Fristen des § 12 I, II VVG.
3. Ein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung kommt daneben nicht in Betracht.