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Rückforderungsanspruch des Versicherers bei anfänglichem Fehlen der Versicherungsfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 8 U 61/03 vom 11.12.2003

Rechtsgebiete:MB/KT 94, BGB, VVG
Schlagworte:Rückforderungsanspruch des Versicherers bei anfänglichem Fehlen der Versicherungsfähigkeit
Stichwort:Rückforderungsanspruch des Versicherers bei anfänglichem Fehlen der Versicherungsfähigkeit
Leitsatz:1. Dem Versicherer steht für erbrachte Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung ein vertraglicher Rückforderungsanspruch wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage zu, wenn die Parteien bei Vertragsschluss irrig davon ausgingen, der Versicherungsnehmer sei selbständig tätig und dies in die vereinbarten Tarife aufnahmen, dieser tatsächlich aber wegen der bloßen Begründung einer "Scheinselbständigkeit" sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer geblieben war.

2. Dieser vertragliche Anspruch verjährt in den Fristen des § 12 I, II VVG.

3. Ein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung kommt daneben nicht in Betracht.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 8 U 61/03




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