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Rückforderung vorausbezahlter Pacht nach Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 2 U 119/07 vom 07.08.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Pacht, Rückforderung vorausbezahlter Pacht nach Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks
Stichwort:Rückforderung vorausbezahlter Pacht nach Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks
Leitsatz:Wird dem Verpächter wegen der Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks die weitere Gebrauchsüberlassung unmöglich, kann er dem Anspruch des Pächters auf Rückzahlung der gesamten für die restliche Pachtzeit vorausbezahlten Pacht nicht entgegen halten, dass der Pächter die Unmöglichkeit durch eigene Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren hätte verhindern können.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 U 119/07




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