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Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 31.03 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung, Aktualisierungseinrede, Glaubhaftmachung einer voraussichtlichen Einkommensentwicklung im Bewilligungszeitraum
Stichwort:Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung
Leitsatz:Ein nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes gestellter Aktualisierungsantrag im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG kann nach der Neufassung dieser Bestimmung durch das 12. BAföG-ÄndG vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) keine Berücksichtigung mehr finden. Die zu § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG (F. 1983) ergangene Rechtsprechung (BVerwGE 58, 200) ist durch die Neufassung überholt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 31.03




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