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Rückforderung von Leistungen nach dem BAföG

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 12 S 3025/06 vom 21.12.2007

Rechtsgebiete:SGB I, SGB X
Schlagworte:Mitwirkungspflicht, Erkundigungspflicht, Ermittlungspflicht, Antrag auf Leistungen nach dem BAföG, grobe Fahrlässigkeit, Rückforderung von Leistungen nach dem BAföG
Stichwort:Rückforderung von Leistungen nach dem BAföG
Leitsatz:§ 60 Abs.1 S.1 Nr.1 SGB I begründet für den Auszubildenden, der Leistungen nach dem BAföG beantragt, keine Erkundigungspflicht und Ermittlungspflicht nach Sparvermögen, das ohne seine Kenntnis auf seinen Namen angelegt wurde und für dessen Existenz auch keine ihm erkennbaren Anhaltspunkte bestehen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 12 S 3025/06




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