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Rückforderung von Beihilfen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, VII B 180/08 vom 30.01.2009

Rechtsgebiete:MinöStG 1993, VwVfG, EG, AO, VO Nr. 659/1999/EG
Schlagworte:Rückforderung von Beihilfen - Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau - Aussetzung der Vollziehung des Rückforderungsbescheids - Würdigung der Rechtmäßigkeit einer Kommissionsentscheidung
Stichwort:Rückforderung von Beihilfen
Leitsatz:1. Die nach § 25 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1.4 MinöStG 1993 gewährte und aus wettbewerbspolitischen Gründen eingeführte Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau stellt eine selektive steuerliche Maßnahme und damit eine Beihilfe i.S. von Art. 87 Abs. 1 EG dar.

2. Die Rückgängigmachung einer gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfegewährung ist aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls geboten, so dass selbst die Annahme einer damit verbundenen echten Rückwirkung gerechtfertigt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden wäre.

3. Hat die Bundesregierung die erforderliche Notifizierung einer Beihilfe unterlassen und dadurch das in Art. 88 EG vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten, kann ein beihilfebegünstigtes Unternehmen auf die Ordnungsmäßigkeit der ihm gemeinschaftsrechtswidrig gewährten Beihilfe grundsätzlich nicht vertrauen.

4. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts gebietet es, bei der Rückforderung gemeinschaftsrechtswidrig gewährter Verbrauchsteuer-Beihilfen § 169 AO unangewendet zu lassen.
Volltext: BFH - Beschluss, VII B 180/08




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