JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rückforderung von Ausbildungsgeld
| Rechtsgebiete: | GG, SG, BAÖ, ÄAppO |
| Schlagworte: | Soldat auf Zeit, vorzeitige Dienstbeendigung, Rückforderung von Ausbildungsgeld, AiP-Zeit, Fachausbildung |
| Stichwort: | Rückforderung von Ausbildungsgeld |
| Leitsatz: | 1. Die auf Antrag festgesetzte Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit ist bindend und kann nicht nachträglich durch eine kürzere Dienstzeit ersetzt werden. 2. Die AiP-Zeit (Arzt im Praktikum) gehört zur ärztlichen Ausbildung und ist damit Fachausbildung im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG. 3. Es widerspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn im Rahmen der Ermessensausübung bei der Berechnung der Erstattungssumme gemäß § 56 Abs. 4 Satz 3 SG für Soldaten auf Zeit andere Zeitvorgaben zugrunde gelegt werden als für Berufssoldaten oder Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UZ 4067/98 | |
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