Die Rechtmäßigkeit einer Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge beurteilt sich nach der Erkenntnislage der Behörde zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung.
Zu den Anforderungen an eine Billigkeitsentscheidung, wenn Versorgungsbezüge in erheblichem Umfang überzahlt worden sind und der Rückzahlungspflichtige in angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Urteil des 2. Senats vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 -
I. VG Minden vom 16.04.1996 - Az.: VG 10 K 4719/94 -
II. OVG Münster vom 02.07.1997 - Az.: OVG 12 A 2747/96 -