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Rückforderung eines Kostenvorschusses

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OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 123/07 vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Rückforderung eines Kostenvorschusses, Verjährung, Hemmung
Stichwort:Rückforderung eines Kostenvorschusses
Leitsatz:1. Der Anspruch des Bauunternehmers gegen den Bauherrn auf Rückzahlung eines zur Mängelbeseitigung gezahlten Kostenvorschusses unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, nicht der längeren Frist des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

2. Zur Entstehung und Verjährung des Rückforderungsanspruchs.

3. Zur Frage der Hemmung des Rückforderungsanspruchs durch Vergleichsverhandlungen oder den Abschluss eines Stillhalteabkommens.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 123/07




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