1. Die Wirkungslosigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses wegen Fortfalls der Kostengrundentscheidung ist aus Gründen der Rechtssicherheit lediglich deklaratorisch auszusprechen.
2. Eine Rückfestsetzung auf den wirkungslos gewordenen Kostenfestsetzungsbeschluss erbrachter Beträge, kommt in Betracht, wenn die Höhe feststeht und materiell - rechtliche Einwendungen nicht erhoben werden.
3. Im Rückfestsetzungsverfahren kann grundsätzlich geprüft werden, ob die Kostenentscheidung in einem Vergleich, der im selben Rechtsstreit geschlossen worden ist, in dem auch die wirkungslos gewordene ursprüngliche Kostengrundentscheidung ergangen ist, eine Rückfestsetzung ausschließt.