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Rückerstattung einer zu Unrecht erhaltenen Fallpauschale bei Leistung ohne Vorbehalt

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 3 KR 20/05 R vom 28.09.2006

Rechtsgebiete:BGB, BPflV, KHG, SGB V, SGB X, SGG, ZPO
Schlagworte:Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Verjährungshemmung durch Klageerhebung beim Sozialgericht, Konkretisierung des Klageanspruchs, keine Abrechnung der Fallpauschale 16.02 bei Verlegung am Tag der Geburt, Rückerstattung einer zu Unrecht erhaltenen Fallpauschale bei Leistung ohne Vorbehalt
Stichwort:Rückerstattung einer zu Unrecht erhaltenen Fallpauschale bei Leistung ohne Vorbehalt
Leitsatz:Zur Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Klageerhebung beim Sozialgericht ist es nicht erforderlich, den Klageanspruch bereits zu diesem Zeitpunkt zu spezifizieren oder zu individualisieren (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17.10.2000 - XI ZR 312/99 = NJW 2001, 305).
Volltext: BSG - Urteil, B 3 KR 20/05 R




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