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Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 268/00 vom 14.08.2001

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung
Stichwort:Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung
Leitsatz:Ist hinsichtlich eines Wohnungseigentums ein Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen worden, obwohl die nach der Teilungserklärung in Verbindung mit § 12 Abs. 1 WEG erforderliche Zustimmung fehlt, so entspricht ein Eigentümerbeschluß, durch den der Verwalter ermächtigt wird, den veräußernden Wohnungseigentümer gerichtlich anzuhalten, den ihm zustehenden Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) geltend zu machen, ordnungsgemäßer Verwaltung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 268/00




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