JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rückabwicklung
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB |
| Schlagworte: | Rückabwicklung, Fondsbeteiligung, Fonds, Darlehen, Darlehensvertrag, Darlehensnehmer, Anleger, Vertragsauslegung, Auslegung, Treuhänder, Gesellschafter |
| Stichwort: | Rückabwicklung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 31/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Rückabwicklung, Leasingvertrag, Leasing, Mangel, Leasinggegenstand, Pkw |
| Stichwort: | Rückabwicklung |
| Leitsatz: | Die Rückabwicklung von Leasingverträgen richtet sich seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht mehr nach Bereicherungsrecht, sondern nach Rücktrittsrecht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 17 U 223/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VerbrKrG |
| Schlagworte: | Fondsbeteiligung, Darlehen, Kredit, Verbundgeschäft, Rückabwicklung, Einwendungsdurchgriff, Rückforderungsdurchgriff, Steuervorteile, Revision, Bindungswirkung |
| Stichwort: | Rückabwicklung |
| Leitsatz: | Bei Rückabwicklung eines - unwirksamen - Darlehensgeschäfts, das zusammen mit der durch das Darlehen finanzierten Fondsbeteiligung ein Verbundgeschäft darstellt, müssen Steuervorteile, die der Anleger/Darlehensnehmer gezogen hat, im Wege des Vorteilsausgleichs berücksichtigt werden. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 23.9.2008, XI ZR 262/07, die eine andere Fallgestaltung betrifft. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 71/01 | |
| Rechtsgebiete: | HGO |
| Schlagworte: | Angabe der Unterschriftsdaten, Bürgerbegehren, Erledigung, inhaltliche Änderung, kassatorisch, missbräuchliches Verhalten, Rückabwicklung, Rückwirkung, Teilbarkeit, Wahlberechtigung, Zeitraum |
| Stichwort: | Rückabwicklung |
| Leitsatz: | 1. Ein aufgrund eines kassatorischen Bürgerbegehrens erfolgreich durchgeführter Bürgerentscheid kann den angegriffenen Beschluss der Gemeindevertretung grundsätzlich nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft beseitigen. 2. Für die Annahme eines missbräuchlichen, zur Rückabwicklung verpflichtenden Verhaltens gemeindlicher Organe durch Ausführung eines mit einem kassatorischen Bürgerbegehren angegriffenen Beschlusses der Gemeindevertretung sind hohe Anforderungen zu stellen. 3. Die Streichung eines gegenstandslos gewordenen Teils der zur Abstimmung gestellten Frage eines Bürgerbegehrens ist zulässig, wenn darin keine inhaltliche Veränderung im Sinne einer relativierenden Abschwächung, sondern nur eine isolierte Reduzierung der Fragestellung um eine selbständige Teilfrage liegt, durch die das letztlich mit dem Bürgerbegehren verfolgte Ziel inhaltlich unberührt bleibt. 4. Die fehlende Angabe des jeweiligen Zeitpunkts der Unterzeichnung auf den Unterschriftslisten eines kassatorischen Bürgerbegehrens führt nicht zu dessen Unzulässigkeit, wenn mit angemessenem Aufwand, insbesondere aus dem gemeindlichen Melderegister festgestellt werden kann, dass das Bürgerbegehren von der erforderlichen Anzahl von Gemeindebewohnern unterschrieben worden ist, die an jedem Tag des Zeitraums zwischen der Bekanntgabe des angegriffenen Beschlusses der Gemeindevertretung und der Einreichung des Bürgerbegehrens wahlberechtigt waren. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 1806/08 | |
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