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Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 1 EO 346/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Windkraftanlage, verweigertes Einvernehmen, Planungshoheit, Prüfungsumfang, Ziele der Raumordnung, Maßgeblicher Zeitpunkt, Inzidentprüfung eines Regionalen Raumordnungsplans im Eilverfahren, Lärm, Artenschutz, Rotmilan
Stichwort:Rotmilan
Leitsatz:Gegenüber - ihrer Ansicht nach - unzulässigen Außenbereichsvorhaben auf dem eigenen Gebiet kann sich die Gemeinde immer auf ihre Planungshoheit berufen. Daraus folgt, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf den Rechtsbehelf der (Belegenheits-)Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (Bekräftigung des Senatsbeschlusses vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07).

Zu den Anforderungen an in Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung und Planungsabsichten als öffentlicher Belang.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EO 346/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 72/07 vom 12.11.2008

Rechtsgebiete:BImSchG, BNatSchG, BauGB, FFH-RL, NDSchG, NROG, ROG, Vogelschutz-RL
Schlagworte:Abstandsempfehlung, Artenschutz, Europäisches Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet, Fledermaus, Gesamtbeurteilung, vorläufige, Hindernisse, unüberwindliche, Kranich, Raumordnungsverfahren, Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verträglichkeitsprüfung, Vogelzug, Vorbescheid, Vorprüfung, Weißstorch
Stichwort:Rotmilan
Leitsatz:Zu den Prüfungsanforderungen im Hinblick auf den Habitat- und Vogelschutz sowie das Artenschutzrecht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 72/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10884/05.OVG vom 02.03.2006

Rechtsgebiete:BImSchG, BauGB, BNatSchG, LNatSchG, EWGRL 79/409
Schlagworte:Windkraftanlage, Windenergieanlage, Windenergie, Windfarm, Vorbescheid, Bauplanungsrecht, Außenbereich, Belang, öffentlicher Belang, Entgegenstehen, Privilegierung, Abwägung, Interessenbewertung, Einvernehmen, Gemeinde, Planungshoheit, Ersuchen, Einvernehmensfiktion, Art, Schutz, Artenschutz, Vogel, Vogelschutz, geschützte Art, Rotmilan, Vogelschutzgebiet, Vogelschutz-Richtlinie, Europäischer Vogelschutz, Lebensraum, Lebensstätte
Stichwort:Rotmilan
Leitsatz:1. Von der Schutzwirkung des § 36 BauGB zugunsten der Gemeinde wird auch der Fall erfasst, dass ein bevorzugt im Außenbereich zulässiges (Bau-)Vorhaben wegen entgegenstehender Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege unzulässig ist.

2. Ein Ersuchen gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB muss in Anbetracht der ggf. weit reichenden Folgen der Einvernehmensfiktion eindeutig formuliert sein; die ersuchte Gemeinde muss erkennen können, dass und in welcher Hinsicht die dortige Zweimonatsfrist ausgelöst wird.

3. An dem öffentlichen Belang des Schutzes einer bestimmten Vogelart (hier: Rotmilan) kann die Errichtung eines bevorzugt im Außenbereich zulässigen (Bau-)Vorhabens (hier: Windkraftanlage) nicht nur innerhalb ausgewiesener oder faktischer Europäischer Vogelschutzgebiete scheitern.

4. Zu der nach der Vogelschutz-Richtlinie vorgeschriebenen Erhaltung und Pflege der Lebensräume kann es auch gehören, den schützenswerten Lebensraum einer geschützten Vogelart von einer im Außenbereich bevorzugt zulässigen Bebauung freizuhalten, wenn gerade diese Bebauung geeignet ist, dem Schutzziel der Erhaltung der Art spürbar entgegenzuwirken.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10884/05.OVG


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