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Rotlichtverstoß

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss OWi 352/08 vom 22.01.2009

1. Der Tatrichter ist nicht gehindert Voreintragungen zu verwerten, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der 2-jährigen Tilgungsfrist der Voreintragungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 StVG) begangen wird, die neue Verurteilung aber erst innerhalb der sich anschließenden einjährigen Überliegefrist (§ 29 Abs. 7 StVG) erfolgt.

2. Die Voreintragungen unterfallen in diesen Fällen keinem Verwertungsverbot.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss-OWi 366/08 vom 06.08.2008

Bei der Verwendung eines stationären standarisierten Messverfahrens zum Beleg eines innerörtlichen qualifizierten Rotlichtverstoßes reicht es grundsätzlich aus,

1. dass das Urteil neben dem Hinweis, dass die Messung auf einem stationären standarisierten Verfahren beruht, die Nettorotzeit mitteilt und dass die Fluchtlinie der Kreuzung überfahren wurde;

2. Der Mitteilung der konkreten Messtoleranz bedarf es ausnahmsweise dann nicht, wenn ausgeschlossen werden kann, dass von der gemessenen und mitgeteilten Bruttolichtzeit unter Abzug des für den Betroffenen günstigsten Sicherheitsabschlags von 0,4 Sekunden die maßgebliche Nettorotzeit unter einer Sekunde liegt (in Fortführung OLG Frankfurt vom 9. Juli 2008, 2 Ss-OWi 283/08)

3. Die Verweisung im Urteil auf "die Lichtbilder" (§267 Abs. 1 S. 3 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG) reicht auch ohne konkrete Verweisung dann aus, wenn eine Verwechselung ausgeschlossen ist und "die Lichtbilder" die im Urteil genannten Feststellungen eindeutig belegen.
Veröffentlichungen:

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 423/07 vom 07.02.2008

Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1669/07 vom 22.01.2008

1. Wird gegen einen Fahrradfahrer wegen eines Rotlichtverstoßes eine Geldbuße von 40,- EUR oder mehr verhängt und erfolgt diesbezüglich eine Eintragung in das Verkehrszentralregister mit der Folge, dass bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen ist, so liegt dem keine unzulässige Gleichbehandlung von Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugführern zugrunde.

2. Der Streitwert einer Klage gegen die Anordnung eines Aufbauseminars ist entgegen der in Nr. 46.15 des Streitwertkatalogs 2004 enthaltenen Empfehlung mit dem Auffangwert zu bemessen.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 406/07 vom 08.11.2007

Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem Rotlichtverstoß ohne gezielte Überwachung.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 7 U 68/06 vom 01.03.2007

Volle Haftung des Vorfahrtverletzers bei streitigem und nicht bewiesenen Rotlichtverstoß des Vorfahrtberechtigten.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 79/07 vom 21.02.2007

Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 27/07 vom 08.02.2007

Urteilstenor und Urteilsgründe müssen auch erkennen lassen, gegen welche Tatbestände der Betroffene verstoßen hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 740/06 vom 06.02.2007

Zur nicht erforderlichen Verhängung eines Fahrverbotes bei Missachtung des duch eine sog. Baustellenampel angeordneten Rotlichts.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 856/06 vom 01.02.2007

Mit der Rechtsbeschwerde kann weder beanstandet werden, der Betroffene sei entgegen der Überzeugung des Tatrichters nicht mit der auf dem Radarfoto abgebildeten Person identisch, noch kann gerügt werden, dass das Amtsgericht aufgrund der persönlichen lnaugenscheinnahme einer anderen Person diese im Vergleich mit dem vorliegenden Lichtbild als Täter der Ordnungswidrigkeit zu Unrecht ausgeschlossen habe.

Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einem mit einem standardisierten Messverfahren festgestellten Rotlichtverstoß.

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 42/06 vom 25.07.2006

Zur Frage der Annahme grober Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 435/06 vom 17.07.2006

Beruht die Feststellung eines Rotlichtverstoßes auf dem Ergebnis einer automatischen Rotlichtüberwachung muss der Tatrichters die Entfernung der Induktionsschleife von der Haltelinie, ggf. soweit vorhanden sogar die Entfernung einer zweiten Induktionsschleife von der ersten, und die jeweils auf den 2 Messfotos eingeblendeten Messzeiten mitteilen.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 58/06 vom 24.02.2006

Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, der nachts zu verkehrsarmer Zeit begangen worden ist.

LAG-KOELN – Urteil, 3 (7) Sa 369/05 vom 09.11.2005

1) Das Missachten einer auf "Rot" geschalteten Lichtzeichenanlage ist in aller Regel als grob fahrlässig zu werten.

2) Auch bei grober Fahrlässigkeit sind Haftungserleichterungen nicht ausgeschlossen, sondern immer von einer Abwägung im Einzelfall abhängig.

3) Bei einem Aushilfstaxifahrer mit einem durchschnittlichen Monatsverdienst von 165,00 ¤ kann eine Haftungsbegrenzung auf 2.000,00 ¤ sachgerecht und angemessen sein.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 668/05 vom 19.09.2005

Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 442/05 vom 08.07.2005

Zum Absehen vom Rotlichtverstoß, wenn der Betroffene (zunächst) angehalten hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 223/05 vom 17.06.2005

Zum Rotlichtverstoß beim Umgehen der Lichtzeichenanlage.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 295/05 vom 23.05.2005

1. Die Berufung auf ein Augenblicksversagen macht es für den Tatrichter erforderlich, sich mit dem entsprechenden Vorbringen des Betroffenen auseinander zu setzen und zu prüfen, ob nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des BGH ein Fahrverbot ggf. nicht festgesetzt werden kann, weil dem Betroffenen ein auch subjektiv grober Vorwurf nicht gemacht werden kann.

2. Zum "Augenblicksversagen" bei einem Rotlichtverstoß.

3. Wird im Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes nur die Straße genannt, auf der der Rotlichtverstoß begangen worden sein soll, nicht aber auch die genaue Lage der Lichtzeichenanlage, hat das keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides, wenn der Betroffene im Übrigen dem Bußgeldbescheid entnehmen kann, welcher Verstoß ihm zur Last gelegt wird.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 96/05 vom 26.04.2005

Die qualifizierte Missachtung einer auf die Farbfolge Rot-Gelb beschränkten Lichtzeichenanlage im Sinne des § 37 Abs. 2 Nr. 3 StVO (sog. Bedarfsampel) ist unter den Bußgeldtatbestand der lfd. Nr. 132.2 BKatV zu subsumieren.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 649/03 vom 23.10.2003

1. Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

2. Den Urteilsgründen muss zu entnehmen sein, dass der Tatrichter sich der Möglichkeit bewusst gewesen ist, von einem an sich verwirkten Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße absehen zu können.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 136/03 vom 31.07.2003

Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 428/03 vom 23.06.2003

Zum geschützten Kreuzungsbereich gehört in den Fällen, in denen den sich kreuzenden Fahrbahnen eine Fußgängerfurt vorgelagert ist, auch diese Fußgängerfurt mit dem Fußgängerüberweg, so dass ein Rotlichtverstoß bereits beim Einfahren in die Fußgängerfurt vollendet ist

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 310/03 vom 23.06.2003

In den Fällen, in denen sich kreuzenden Fahrbahnen eine Fußgängerfurt vorgelagert ist, gehört auch diese mit dem Fußgängerüberweg zum geschützten Kreuzungsbereich einer Lichtzeichenanlage .Ein Rotlichtverstoß ist deshalb bereits beim Einfahren in die Fußgängerfurt vollendet. Auf die Frage, ob die Fußgänger im Bereich der Fußgängerfurt zum Zeitpunkt des Einfahrens in diese ebenfalls Rotlicht hatten, kommt es nicht an.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 1133/02 vom 24.02.2003

Ist der Betroffene nur infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Unachtsamkeit in die Kreuzung eingefahren, so ist ein ggf. begangener Rotlichtverstoß nicht als Regelfall eines groben Pflichtenverstoßes anzusehen. Vielmehr handelt es sich dann meist nur um einen auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden, wenn auch objektiv schwerwiegenden Verstoß.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 17/03 vom 28.01.2003

Zur Frage, wann wegen langen zeitablaufs zwischen Tat und urteil von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 729/02 vom 29.08.2002

1. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, auf das Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes aus den Angaben von Zeugen zu schließen, die gleichzeitig das Grünlicht für den Querverkehr und das Einfahren des Betroffenen in den Kreuzungsbereich beobachten.

2. Innerorts können 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit und eine Gelbphase von drei Sekunden zur Grunde gelegt werden. Ansonsten muss das Urteil Feststellungen zum Schaltprogramm der Lichtzeichenanlage enthalten.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 692/02 vom 22.08.2002

Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 533/02 vom 13.08.2002

Zum Absehen vom Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 532/02 vom 04.07.2002

Für die Bestimmung der Rotlichtzeit ist nicht das Passieren der Lichtzeichenanlage maßgeblich, sondern entweder der Zeitpunkt des Einfahrens in den von der Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich oder das Passieren der Haltelinie, sofern eine solche vorhanden ist.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 1408/01 vom 28.05.2002

Zur Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage (hier: zweijährige Fahrtenbuchauflage nach Rotlichtverstoß).

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