JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rohstoffsicherung
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BImSchG, 4. BImSchV, BauGB, ROG, BBergG, ThürBO, ThLPlG, RROP-Ostthüringen |
| Schlagworte: | Verwaltungsverfahren, Bauvorlagen, Änderung, Klageänderung, Rechtsschutzbedürfnis, Windfarm, Einwirkungsbereich, Immissionsschutzrecht, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Vorbescheid, Übergangsvorschrift, Übergangsregelung, Windkraftanlage, Windenergieanlage, privilegiert, Außenbereich, öffentliche Belange, Landschaftsbild, Verunstaltung, natürliche Eigenart, Erholungswert, Naturschutz, Radaranlage, schädliche Umwelteinwirkungen, raumbedeutsam, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Rohstoffsicherung, Rohstoffgewinnung, Bergaufsicht, Windenergie, Ausweisung an anderer Stelle, Vorbehaltsgebiet, Konzentration, Konzentrationswirkung, Ausschlusswirkung, Eignungsgebiet, Ausnahme, Ausnahmefall, Planungskonzept, planerische Konzeption, atypischer Fall, Abwägung, Abwägungsgebot, Verhinderungsplanung, Fehler, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Einfluss, Standortgutachten, Taburaum, Restiktionsraum, Gunstraum, Anhörungsentwurf, Offenlegungsentwurf, Wunsch, Gemeinde, Einvernehmen, Antrag, Planungsversammlung, Konsensprinzip, Partikularinteresse, künftiges Planungsziel, unbenannter öffentlicher Belang, Verpflichtungserklärung |
| Stichwort: | Rohstoffsicherung |
| Leitsatz: | 1. Eine Konzentrationsplanung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus, das den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substantieller Weise Raum schafft. Dabei dürfen Vorbehaltsgebiete im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG in der Bilanz von Positiv- und Negativflächen nicht als Positivausweisung gewertet werden (wie BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 -4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33). Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn sich in den Vorbehaltsgebieten bereits genehmigte Windenergieanlagen befinden. 2. Geht der Plangeber davon aus, er gebe der Windkraft auch durch die Ausweisung entsprechender Vorbehaltsgebiete substantiell Raum, ist dies abwägungsfehlerhaft. 3. Der Plangeber darf sich bei der Auswahl der Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Regionalen Raumordnungsplan nicht allein an den Wünschen der betroffenen Gemeinden orientieren. Insbesondere darf er die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Gemeinden hierzu ihr "Einvernehmen" erteilen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 304/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EV, VwGO, ThürNatG, DDR-Verfassung, DDR-LKG, DVO-LKG |
| Schlagworte: | Feststellungsklage, berechtigtes Interesse, Landschaftsschutzgebiet, Kiesabbau, Überleitung, Einigungsvertrag, Zustandekommen, Veröffentlichung, vorkonstitutionelles Recht, Bestätigungswille, Schutzgebiet, Bestimmtheit, Teilnichtigkeit, Landschaftsbild, Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit, Beeinträchtigung, Eigentumsrecht, Situationsgebundenheit, Befreiung, unzumutbare Härte, Gemeinwohl, Rohstoffsicherung |
| Stichwort: | Rohstoffsicherung |
| Leitsatz: | 1. Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Kohrener Land" des Rates des Bezirkes Leipzig vom 20. September 1984 ist nach Art. 9 Abs.1 des Einigungsvertrages als Rechtsverordnung wirksam übergeleitet worden und gilt seit dem 3.10.1990 als thüringisches Landesrecht weiter. 2. Zu den Anforderungen, welche § 16 der Ersten Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz/DDR vom 14. Mai 1970 an die öffentliche Bekanntmachung eines Landschaftsschutzgebietes stellte. 3. Ist der Grenzverlauf einer Landschaftsschutzverordnung im Randbereich unbestimmt, hat dies nicht zwingend die Unwirksamkeit der gesamten Rechtsverordnung zur Folge. Es gelten die Grundsätze über die Teilnichtigkeit von Normen. 4. Die Schutzwürdigkeit eines Landschaftsteiles geht durch eine landschaftsfremde Nutzung erst dann verloren, wenn der Landschaftsteil durch die landschaftsfremden Eingriffe wesentlich geprägt wird. 5. Zu den Voraussetzungen einer Befreiung von dem gem. § 56 b Abs. 1 Nr. 2 ThürNatG bestenden Verbot des Kiesabbaus in einem übergeleiteten Landschaftsschutzgebiet. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 1127/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GG, BNatSchG, LSA-NatSchG, BBergG |
| Schlagworte: | Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Bestand, Hochzonung, Schutzzweck, Erforderlichkeit, Schutzgegenstand, Waldmeister, Buche, Arten-Vielfalt, Waldgesellschaft, naturhafte, Harz, Nachweis, genauer, Besonderheit, ökologische, Prägung, Befreiung, Diabas, Abwägung, fehlende, Abwägungsgebot, Rohstoffsicherung, Rohstoffgewinnung, Bodenschatz, Auswertung, Gewerbebetrieb, Vorrang, Bewilligung, bergrechtliche, Bewilligung, rechtswidrige, Konzentrationswirkung, Interesse, öffentliches, Raumordnungsverfahren |
| Stichwort: | Rohstoffsicherung |
| Leitsatz: | 1.Um den Naturschutzzweck zu rechtfertigen, müssen gefährdete Tier- und Pflanzenarten nicht genau nachgewiesen werden; es genügt vielmehr, dass Natur und Landschaft durch ökologische Besonderheiten geprägt sind, die im Allgemeinen auf Lebensstätten einzelner Tier- und Pflanzenarten schließen lassen. 2.Dem Abwägungsgebot ist genügt, wenn der Verordnungsgeber die vorgegebene Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als zu berücksichtigenden Belang nicht verkennt. 3.Die Rohstoffgewinnung hat keinen absoluten Vorrang vor allen anderen Belangen - wie etwa dem Natur- und Landschaftsschutz. 4.Bei der Abwägung kann eingestellt werden, dass eine bergbaurechtliche Bewilligung seinerzeit rechtswidrig - verfahrensrechtlich ohne das notwendige Beteiligungsverfahren und in der Sache unter Verstoß gegen Landschaftsschutzrecht - erteilt worden ist. 5.Die solche Abwägung, welche dann die Bodengewinnung als einen Teil privatnützigen Eigentums ausschließt, hält sich im Rahmen der Eigentumsbindung i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 K 341/00 | |
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