Die durch das Sächsische Kostenverzeichnis vom 14.2.1994 für die Ermittlung einer Baugenehmigungsgebühr für ein Einkaufszentrum festgesetzten durchschnittlichen Rohbaukosten sind rechtmäßig. Sie sind insbesondere nicht gegenüber den tatsächlichen durchschnittlichen Rohbaukosten überhöht.
Dem Landesverordnungsgeber ist es im Rahmen seines Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums nicht verwehrt, die Höhe von Baugenehmigungsgebühren nach pauschalierten bundesdurchschnittlichen (statt landesdurchschnittlichen) Rohbaukosten zu bemessen.