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Risikoaufklärung bei einem Brustimplantat

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 3 U 97/00 vom 04.12.2000

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Risikoaufklärung bei einem Brustimplantat
Stichwort:Risikoaufklärung bei einem Brustimplantat
Leitsatz:Über das Risiko eines Geel-bleeding (Expander-Prothese mit Silikon, die mit einer Kochsalzlösung aufzufüllen ist) ist nicht aufzuklären, weil es keine medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse über die körperlich schädliche Wirkung von Silikon gibt.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 3 U 97/00




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