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Risiko der Unaufklärbarkeit der tatsächlichen Voraussetzungen eines gesetzlichen Tatbestandes

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VII R 54/06 vom 19.08.2008

Rechtsgebiete:VO Nr. 615/98
Schlagworte:Kürzung der Ausfuhrerstattung als zusätzliche Sanktion bei Verenden von Tieren während des Transports - Risiko der Unaufklärbarkeit der tatsächlichen Voraussetzungen eines gesetzlichen Tatbestandes - Verletzung der Mitwirkungspflicht im Ausfuhrverfahren durch fehlende Beweisvorsorge
Stichwort:Risiko der Unaufklärbarkeit der tatsächlichen Voraussetzungen eines gesetzlichen Tatbestandes
Leitsatz:1. Eine bei der Ausfuhr lebender Rinder zu gewährende Ausfuhrerstattung ist wegen Verendens von mehr als fünf Tieren infolge nicht tierschutzgerechter Durchführung eines aus mehreren Ausfuhranmeldungen bestehenden Sammeltransports nur dann um den Betrag weiter zu kürzen, der für die während des Transports verendeten Tiere nicht gezahlt wird, wenn jene Tiere zu den mit der betreffenden Ausfuhranmeldung angemeldeten Tieren gehörten.

2. Die materielle Feststellungslast hierfür trägt unbeschadet einer Pflicht des Ausführers zur Beweisvorsorge das HZA.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 54/06




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